PDA
...ist ein ärztlich verordnete Maßnahme zur Schmerzlinderung und der Patient kann zwar den Wunsch äußern, hat aber keinen Snpruch daruaf. D. h. rein rechtlich MUSS die PDA vom, ARzt verordnet werden, wie ein Medikament eben auch und wenn der sagt - aus wlchen Gründen auch immer - Nein, dann ist das eben so.
Der Anästhesist legt die PDA und prfüft das Herz vorher und den Kreislauf und alles. Wennd a was nciht stimmt bekommt man sie zu Recht auch nicht.
ABER: Es gibt noch andere Schmerzlindernde mdikamentöse Maßnahmen während einer Geburt.