Nein...
er kann nichts dagegen machen, muss auch volles Gehalt weiterzahlen, nur bei mir ist die Problematik, dass ich ja durch das Flugverbot schon eine BV habe im Prinzip. Ich werde ja am Boden im Büro eingesetzt sofort..
Nur ich wohne nicht an meiner Homebase und muss daher dort hinreisen jedes Mal...
Und das ist das "Wegerisiko", dass die Schwangere selbst zu tragen hat. Ich könnte ja auch dorthin ziehen.., so argumentieren die!
Es ginge also nur, dass der FA etwas anderes bescheinigt. Dass es unzumutbar ist, jedes Mal zu reisen, zieht nicht...
Habe hier noch einen Auszug gefunden dazu...
Beschäftigung während des generellen Beschäftigungsverbots
Der Einsatz des fliegenden Personals am Boden während des generellen Beschäftigungsverbotes des 4 Abs. 2 Ziffer 7 MuschG ist zulässig.
Anknüpfungspunkt ist allerdings der dienstliche Wohnsitz/ die Homebase, da das Risiko, das durch das Auseinanderfallen von dienstlichem Wohnsitz und tatsächlichem Wohnsitz entsteht, von der Arbeitnehmerin zu tragen ist. Es ist daher nicht sinnvoll, sich vom Frauenarzt im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbotes bescheinigen zu lassen, dass die Arbeit am Ort XY nicht ausgeführt werden kann, da die Anreise zu beschwerlich ist o.ä.