Schon mal danke für einige antworten, wenn auch unpassend
ich finde es teilweise unerhört was manche leute rein schreiben, zumal einige nicht wirklich die Situation kennen (nachfragen hilft ;-) ) :
zu dir sumi806: nur weil ich BAB (Ausbildungshilfegeld) beantragt habe, gehe ich nicht auch arbeiten? Ich zahle genauso in die Arbeitslosenkasse ein, genau wie jeder andere Verdienende Arbeiter....
Was ich dir sagen will ist, frag lieber vorher nach, bevor du schon anfängst zu urteilen!!!
Um deine Frage zu beantworten, Jah, wir sind uns ziemlich sicher, was unsere liebe und das gemeinsame kind angeht).
Was ich aber von euch genau wissen möchte, wer sich da mit der Situation auskennt. Was muss ich tun, dass wir zusammen ziehen können (Familienzusammenführung). Da sie ja in einem anderem Bundesland lebt (ca. 25 km von mir).
Was muss sie noch machen? Was müsste ich noch machen (zumindest für die 3 Jahre, in der ich noch meine Ausbildung absolviere) bzw. beantragen, etc.?
Nach meiner Ausbildung habe ich sehr gute Chancen übernommern zu werden, falls nicht, wurde mir auch schon ein andere Job angeboten (der auch besser bezahlt ist). Aber eine Ausbildung ist das a und o, deswegen möchte ich sie auch ungerne hinschmeißen.
Im großen und ganzem:
Welche finanzielle Mittel, würden uns für diese 3 Jahre (zur Überbrückung) zur verfügung stehen?