Also
Erstausstattung und Mehrbedarf sind zwei unterschiedliche Dinge.
Mehrbedarf können Schwangere nach der 12. SSW bekommen ( 20 SGB II), dabei handelt es sich um regelmäßige Zahlungen bis zur Geburt in Höhe von 17% (des Regelbedarfs, bei Alleinerziehenden) ausgezahlt werden. Das sind bei 100% Regelleistung ca. 67. Diese Zahlungen ist für den Mehraufwand einer Schwangerschaft, wie Körperpflege, zusätzliche FaKos etc.
Sonderleistung=Erstausstattung nach 23 Abs. 3 SGB II
"Für die Erstausstattung an Bekleidung aufgrund der Schwangerschaft ist ab 01. Juni 2014 folgende Pauschale zu gewähren: (Berlin)
Schwangerschaftsbekleidung: 206,00
Für die Erstausstattung anlässlich der Geburt eines Kindes ist folgende Pauschale zu gewähren:
Babyerstausstattung: 311,00
Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist rechtzeitig, d.h. zwei bis drei Monate vor dem errechneten Entbindungstermin zu gewähren und deckt neben dem Bekleidungs- und Hygienebedarf auch die Bettenausstattung des Kindes ab. Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist auch ab dem zweiten Kind unabhängig vom zeitlichen Abstand der aufeinander folgenden Geburten in voller Höhe zu gewähren.
Zusätzlich zur Pauschale für die Babyerstausstattung sind rechtzeitig, d.h. zwei bis drei Monate vor dem errechneten Entbindungstermin als Erstausstattung anlässlich der Geburt folgende Bedarfe zu decken:
Kinderwagen( gebraucht) mit
Matratze ( neu): 100,-
Kinderbett (gebraucht) mit
Matratze (neu): 100,-
Hochstuhl: 15,- "
Diese Auflistung kann je nach Bundesland variieren und hängt auch davon ab, ob es das 1. Kind ist oder nicht, ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt etc.