Ich
kann mich den anderen nur anschließen, dass du das alleinige Sorgerecht nur per Gericht wieder zurück bekommst.
Mein Freund und ich haben das geteilte Sorgerecht für unsere Tochter, die nun über 2 Jahre alt ist. Und ich bereue das auch nicht. Selbst wenn es nicht für immer ist, bin ich der Meinung, dass er als Vater die gleichen Rechte haben sollte wie ich. Und sofern man davon ausgeht, dass dem Kind durch den Vater nicht geschadet wird (nicht weil die Mutter ihn nicht mehr leiden kann oder was auch immer), dann sollte er auch dieses Recht haben.
Klar ist es ärgerlich, wenn ich einen anderen Typen kennenlerne und am liebsten dorthin ziehen möchte, mein Ex mir das dann aber "verbietet". Dazu muss ich aber auch sagen, dass der Ex dann auch irgendwo das Recht dazu hat. Immerhin würde es bedeuten, dass er sein Kind nicht mehr so ohne einfaches regelmäßig sehen kann und da würde ich auch zuerst ans Kind denken. Was ist nun wichtiger, dass das Kind weiterhin seinen Vater in der Nähe hat oder bei nem Typen in München wohnt. Wenn man sich wirklich liebt (in dem Fall der Münchner), gibt es da sicher andere Wege (er könnte ja auch zu mir ziehen^^), so dass das Kind dabei nämlich nicht zu kurz kommt. Und auch der Vater nicht.
Also, wenn du nicht gerade ein absolutes A...loch zum Freund hast, der dich bis an dein Lebensende ärgern will, immer nur aus Prinzip zu allem nein sagt und dabei dir nur schlechtes will und nie ans Kind denkt, dann sind deine Zweifel berechtigt. Ansonsten...warum sollte der Vater nicht im Leben SEINES kindes mitbestimmen sollen?! Auch wenn ihr vielleicht mal getrennte Wege geht....
Alles Gute für euch.
Gruß, Trini