Den WBS...
...bekommt ihr, wenn ihr die Einkommensgrenzen, die die Stadt vorgibt, einhaltet. Bei der Beantragung des Scheins musst du neben euren Einkommensunterlagen unbedingt deinen Mutterpass mitnehmen, damit ihr den Schein für 3 Personen bekommt. Wenn eure Miete nicht vom Amt kommt, wie z. B. bei Hartz IV-Empfänger, dürft ihr jederzeit umziehen, ansonsten nur mit der Zustimmung vom Amt. Der WBS grenzt die Wohnungsgröße, die ihr beziehn dürft allerdings ein. Bei 3 Personen sind das, zumindest bei uns in Hamburg, 3 Zimmer oder 70 m. Ihr dürft natürlich aber auch nach Wohnungen ausschau halten, die nicht öffentlich gefördert sind, und für die dann kein Schein benötigt wird. Die Wohnungen dürfen dann bei Selbstzahlern, so groß sein, wie ihr mögt.
Ich drücke die Daumen, dass es mit einer Wohnung klappt.
LG