Engelchen
es ist ja so, dass man während der Schutzfrist vom Arbeitgeber noch den Zuschus bekommt (also quasi das Gehalt weiter, nur in Abschlägen und abzüglich des Mutterschaftsgeldes). In der Elternzeit hat man gar keinen Anspruch auf Gehalt, was ja logisch ist und dafür gibt es ja auch das Elterngeld.
Elterngeld wird, so weit ich weiß (bin mir nicht ganz sicher), ab der Geburt berechnet.
Elternzeit kann man erst beanspruchen, wenn die Schutzfrist vorbei ist! Urlaub wird ja auch dementsprechend gekürzt...
Frag mich ruhig ;) Ich arbeite in NRW, ich kann mir nicht vorstellen, dass es da große Unterschied zu den anderen Bundesländern gibt.