Hallo,
ich bin in einer ziemlich verzwickten Situation und bräuchte mal eure Meinung ;-)
Im März endet meine Elternzeit von Söhnchen 1 nach anderthalb Jahren, momentan bin ich in der 8. Woche schwanger. Die Schwangerschaft ist noch nicht vom Arzt bestätigt, weil die Urlaub hatten und morgen erst wieder aufmachen (endlich!!!!).
Morgen Abend habe ich einen Termin mit meinen Arbeitgebern (quasi 3 Leute, wovon einer mein Vertreter ist), um zu besprechen, wie es nach der Elternzeit weiter geht. Wir sind ein kleiner, ehrenamtlicher Verein und ich bin die einzige bezahlte Angestellte. Mein momentaner Vertreter hat schon angekündigt, meinen Job weiter machen zu wollen, also sollte ich wahrscheinlich gekündigt werden (man beschäftigt eben lieber einen Mann als eine Mama mit Kind...). Ich gehe fest davon aus, dass sie mir das morgen so in etwa sagen wollen. Kündigen könnten sie mich natürlich erst im März, wenn die Elternzeit zu Ende ist.
Nun ist es aber so, dass ich schwanger und damit unkündbar bin. :-D Nur, wann sage ich das? Erst wenn die SS bestätigt ist? Erst wenn ich wieder anfangen müsste? Oder doch lieber schon morgen, obwohl alles noch ganz frisch ist? Und WIE sage ich es? Am liebsten würde ich es schriftlich machen (schon allein, weil ich Angst davor habe), aber ist das nicht bei 3 Leuten ein bisschen albern? :?:
Genauso frage ich mich, ob ich überhaupt wieder arbeiten sollte oder mich um ein BV bemühen sollte. Ich würde ja nur knappe 4 Monate arbeiten, abzüglich 4 Wochen Urlaub! Da bin ich ja noch nichtmal eingearbeitet und müsste schon wieder weg... Da wir aber nur eine bezahlte Stelle besetzen können, können nicht gleichzeitig ich und mein derzeitiger Vertreter bleiben. Es geht nur einer. Da zu meiner Arbeitszeit auch alle zwei Wochen Arbeit nach 20 Uhr (meistens bis 23 Uhr) gehören würde, könnte ich doch ein BV bekommen, oder?? In der 1. SS habe ich diese verbotene Nachtarbeit gemacht, aus Pflichtgefühl (und Dummheit). Da man mich im Nachhinein aber so schlecht behandelt hat und rauswerfen will, würde ich das definitiv nicht noch einmal machen.
Ist ein BV deshalb möglich? Kann das auch der Arbeitgeber anordnen, wenn er z.B. sagt, er MUSS mich nach 20 Uhr einsetzen, weil kein anderer da ist (ist nunmal so bei einer Angestellten)? Ich denke, das würden die auch am liebsten machen, eben weil es auch für den Verein "kacke" wäre, mich für so kurze Zeit einzuarbeiten und für Abends niemanden zu haben.
Was sagt ihr?