amina_11896428Puh
Also, ersten teil verstanden :BIEN:
Wenn das Kind zu früh kommt, dann seh ich das wie du, müsste man ja dann eigentlich einen falschen zeitraum beantragt haben, aber das kann ja eig auch nicht sein,... Weil darauf haben wir ja keinen Einfluss und können beim antrag ja nur vom eigentlichen ET ausgehen. Vielleicht verschiebt sich dann der beginn automatisch auch nach vorne. Oder man muss einen 'änderungsantrag' machen oder so ?!?! :???:
Ja, ich mein lt. MschG werden die Wochen die vor der Geburt nicht in anspruch genommen wurden hinten dran gehängt, sodass du dann immer auf mdst 14 kommst.
Aber ich hab schon wieder eine ganz neue frage... :mrgreen:
Also, wenn ich 8 wochen mutterschaftsgeld bekomme und dann danach für 12 monate elterngeld, dann bekomme ich ja insg. ca. 14 monate geld, sodass man dann doch besser 14 monate elternzeit beim AG beantragen könnte, statt der geplanten 12 monate. Denn dann würde ich doch die lwtzten beiden monate elterngeld 'verschenken', oder nicht??