:BIEN:
Milchvampir hat ja alles schon ausführlich beschrieben, mit dem Elterngeld müsst ihr euch keine Sorgen machen, 300 bekommt jeder! Und bis Oktober 2015 bekommt ihr dann noch 75 Geschwisterbonus, bis eure Tochter 3 wird.
Ab 1.8.2014 wird das Betreuungsgeld auf 150 erhöht, sind dann also auch noch einmal 50 mehr!
Ich bin mir allerdings nicht so sicher, wie das mit dem Mutterschaftsgeld in den 6 Wochen vor der Geburt aussieht, da der Anspruch auf ALG I ja in diesem Zeitraum abläuft. Ich vermute daher, dass sie nur bis zum 16.10. das Mutterschaftsgeld erhält. Da ihr ja wenig begeistert von eurem Berater seid, würde ich eventuell mal bei eurer Krankenkasse anrufen und nachfragen, da die im Falle von ALG I die Kosten dafür übernehmen!
Solange deine Freundin kein Beschäftigungsverbot hat und darlegt, dass sie sich um eine Arbeitsstelle bemüht, sollte der Berater eigentlich keinen Grund haben, sie als nicht vermittelbar einzustufen..Falls er das doch macht, könnt ihr Einspruch einlegen, eventuell solltet ihr dann auch einen Anwalt einschalten, aber hoffen wir einfach mal, dass es gar nicht so weit kommt.
Dir und deiner Freundin alles Gute :)