Hallo an alle! Ich möchte mich nächste Woche schön langsam an die ganzen Anträge machen und hab jetzt gerade noch mal ein bisschen gegoogelt, finde aber leider im Internet grad keine eindeutige Antwort auf meine Frage, ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich (27.SSW) bin jetzt seit 2 Monaten arbeitslos und bekomme derzeit ALG I bis zu Beginn der Mutterschutzfrist, dann erhalte ich natürlich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des ALG I. Ich dachte eigentlich, dass man Elterngeld dann direkt anschließend nach dem Mutterschaftsgeld erhält, habe jetzt aber gelesen, dass die Zahlung des Elterngeldes bereits direkt nach der Geburt anfängt, man also eigentlich nur 10 Monate Elterngeld erhält, da das Elterngeld die ersten 8 Wochen nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Gilt dies denn auch wenn man vor der Entbindung arbeitslos geworden ist??!! Denn mein Mutterschaftsgeld ist ja nun sowieso schon nur noch 67% meines vorherigen Gehalts (eben genauso viel wie das ALG I) und aufgrund der jetztigen Arbeitslosigkeit bekomme ich dann ohnehin nur noch den Mindestsatz an Elterngeld in Höhe von 300. Also konkret: Bekomme ich nun die ersten 8 Wochen nach der Geburt bis Ende des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld + 300 oder 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG I und dann 10 Monate 300 oder 12 Monate oder wie???!!! :FOU: Und wann genau erhält man das erste Kindergeld? Und wie ist das eigentlich mit diesem erhöhten Kindergeld bzw. Kinderzuschlag, stünde uns das theoretisch auch zu, oder ist das nur für Sozialhilfeempfänger? (vielleicht kurz als Info, mein Freund verdient nicht allzu viel, deshalb werde ich recht bald nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder in Teilzeit arbeiten, sonst müssten wir Sozialhilfe beantragen... :NON: nönö, das will ich mal gar nicht...) Vielen Dank für Eure Antworten! Liebe Grüße