Hi,
ich kann dir auch nur empfehlen, eine Elterngeldberatungsstelle aufzusuchen. Ich habe das auch gemacht und es hat mir super geholfen.
Also, grundsätzlich werden die Gehälter der letzten 12 Monate berechnet (weiß nicht, wer auf 5 kommt?). Unter Umständen können die Monate, in denen zu ALG bezogen hast, jedoch ausgeklammert werden. Aber wie gesagt, da musst du mit der Elterngeldstelle sprechen, wie du das im Antrag am besten angibst.
Auf jeden Fall bekommst du den Mindestsatz von (ich glaube) 360 Euro im Monat, also auch wenn du komplett im Bemessungszeitraum arbeitslos gewesen wärst, würdest du das Geld bekommen.
Und dein Arbeitslosengeld wird in der Elternzeit nur unterbrochen, d.h. im Anschluss steht dir die restliche Zeit des ALG wieder zu - vermutlich also noch 5 Monate - sofern du nicht bereits Anspruch auf mehr als 12 Monate ALG hast.