Guten Abend,
da könnt ich mich mal wieder darüber aufregen! :roll:
Ich bin Spanierin und dort ist es üblich, dass jeder zwei Nachnamen hat. Einer vom Vater, einer von der Mutter, wird immer so weitergegeben... also bekommt ein Kind dort Nachnamen von beiden Elternteilen, man muss sich nicht für einen Ehenamen wie in Deutschland entscheiden.
Weil ich so eine stolze Spanierin bin und auch auf meine Rechte beharre ;), ging ich also heute zum Standesamt um die Nachnamenssache abzuklären. Aber LEIDER kann man in Deutshcland kein spanisches Namensrecht anwenden, also man kann weder jeweils zwei Nachnamen vergeben NOCH meine beiden Nachnamen. Ich müsste mich wenn für einen der beiden entscheiden und die bekäme das Kind dann. Aber für mich sind beide Namen wichtig. Das geht aber gar nicht.
Begründung: ... man wolle so lange Nachnamensketten vermeiden, da gibt es sogar ein Urteil vom BVG. :mad:
Warum darf man das nicht? :roll:
Naja, bekommt das Kind eben den Nachnamen seines Vaters, aber meine Eltern in ESP verstehen das natürlich ganz und gar nicht. Was soll ich denen nun erklären? :???:
Saludos Olalla