Beschäftigungsverbot und gesetzliche Bestimmungen
Hallo,
ich bin auch Erzieherin.
Du arbeitest ganz normal nach dem Mutterschutzgesetzt. D.h. keine Überstunden, keine Wochenendarbeit, keine Abendarbeit, nix zu schweres heben, usw.
Jedoch ist es wichtig, dass dein FA dich auf alle Kinderkrankheiten testet. Das kostet ggf. etwas. Jedoch ist es ja wegen dem Job und somit eigentlich kostenfrei.
Dabei sind vorallem Röteln, Windpocken, Masern, Mums, Ringelröteln,Zygomegalie und Scharlach wichtig.
Bei allen Krankheiten außer Scharlach wird dann ggf. ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Näheres findest du unter google wenn du Beschäftigungsverbot und Erzieherin eingibst. Da steht auch irgendwo der Gesetzestext - der übrigens sehr wichtig ist da fast keiner auch die FAs nicht bescheid wissen.
Leider hab ich ihn gerade nicht zur Hand.
Bei Zytomegalie wirst du "befreit" wenn du Kinder im Kleinkind und Säuglingsalter und Wickelkinder hast. Ich glaube bis zur 10ten Woche.
Bei Röteln gilt das Beschäftigungsverbot bis zur 20ten Woche und dann darfst du wieder arbeiten.
usw.
Ich wünsche dir auf jeden Fall, dass du gegen alles imun bist. Bei mir wurde - trotz Impfung - festgestellt das mein Röteltiter nicht reicht so war ich bis zur 21 SSW zuhause und es war wirklich schrecklich - ich wollte doch nur arbeiten. motz
LG
Stefanie