unity_12095176Auch wenn er nicht kapiert,
"Er versucht, mich immer zu überreden, es würden doch viele so machen - seine Mutter, meine Mutter, was denn so schrecklich daran wäre, er versteht nicht, dass es Mord ist."
was an Abtreibung so schrecklich ist, hilft ihm vielleicht das folgende weiter zu kapieren, was daran so schrecklich ist, dass er versucht dich zur Abtreibung zu bringen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_240.html
"1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder"
Um das klarzustellen, bereits ein "dann reich ich die Sccheidung ein und bin weg, wenn du nicht abtreibst" kann danach mit 6 Monaten bis 5 Jahren strafbar sein.
Das steht da nicht zum Spass, sondern weil es besonders schlimm ist, wenn eine Frau, die sich eigentlich für das Kind entscheiden könnte, unter Druck gesetzt wird doch abzutreiben.
Und warum ist das so schlimm?
Weil Abtreibung nicht erlaubt ist/zugelassen wird, weil "es" ein unbedeutender Zellhaufen ist; sondern vielmehr wird es nur deshalb zugelassen, weil die Alternative - Frauen zum Austragen zu zwingen - ziemlich unzivilisiert wäre oder sein könnte.
Deshalb ist es schlimm eine Frau zur Abtreibung zu nötigen, denn der einzige Grund warum man die Abtreibung überhaupt tolerieren kann, ist ja gerade dass man sie nicht zwingen sollte/darf; treibt sie aus Zwang ab, dann ist das doppelt falsch, denn erstens wird sie unter Druck gesetzt und zweitens lässt man das mit der Abtreibung ja nur deshalb zu, weil sie nicht zu irgendwas gezwungen werden soll.
Ferner kannst du darauf verweisen, dass du durch eine Entscheidung gegen Abtreibung nur deinen Pflichten genüge tust und die Menschenwürde und das Recht auf Leben des ungeborenen achtest:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
(also das Bundesverfassungsgericht sagt:)
"Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. "(oder des Vaters)
"Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen."
Du hast also die Rechtspflicht das Kind auszutragen, weil sein Leben zu schützen ist, und:
" Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen."
von dieser Rechtspflicht kann man nur absehen, weil und wenn es mit deinen Rechten unvereinbar zu sein scheint.
Wenn es für dich aber tragbar ist und blos mit den Rechten von irgendwem anders unvereinbar ist, dann solltest du nicht abtreiben, denn dein Kind hat auch ein Recht auf Leben.
Falls das schwierig für euch ist, es gibt durchaus einige Hilfen; dafür lohnt sich der Gang zu einer Beratung.