Müssen ...
...tust du gar nichts. Aber der MuSchu gilt erst ab dem Zeitpunkt wo du es sagst. Du brauchts auch keinen Mutterpass. Ab dem Moment wo du einfach sagst dass du schwanger bist, gilt das MuSchG. Der AG kann ein Attest fordert, muss es aber bezahlen.
Das mit dem Titertest gilt ausschließlich im Vorschulbereich! Also mit Röteln und so.
Ich arbeit im Heim in der Diagnostik und ich dachte auch dass ich das schaffe schwanger(bin ja shcon Jahre bei den Früchtchen) - aber weit gefehlt. Ich habe den Stress kaum bewältigt, war echt fertig. Ab der 23. SSW hatte ich ein Beschäftigungverbot.