lavina_12869880Also
hab gerade folgendes gelesen:" mein arbeitgeber hat die Vorschriften ausgegeben, dass schwangere ein beschäftigungsverbot zum schutzes des ungeborenen kindes
bekommen, wenn sie nicht genügend antikörper gegen mumps, masern, röteln, inkl. ringelröteln, zytomegalie haben.
mich betrifft ein teilweises beschäftigungsverbot bis zum ende der 12. ssw.
ich habe keine antikörper gegen mumps. es soll zu erhöhtem risiko führen einen fehlgeburt zu haben, wenn man sich damit ansteckt.es wurde eine blutentnahme vom betriebsarzt gemacht.
nicht jeder ag macht soetwas. meist sind es die großen träger, die sich so ausgiebig
mit dem mutterschutz auseinandersetzen. "
Wäre doch ebenso ein Grund für ein Beschäftigungsverbot bei dir? Das ungeborene Kind sollte doch vorrang haben? allein schon wegen der ganzen Kinderkrankheiten?
Frage einfach deinen FA, ob die städig umhergehenden Kinderkrankheiten im Kindergarten nicht gefährlich für dich werden könnten? Dann würd ich ihm von dem Kind erzählen, welches dir immer wieder in den Bauch zu boxen versucht.
Dass du Angst um deinen Wurm hast.
Wieso hast du eigentlich keine Helferin? Bzw. keine Assistentin?
LG Schnecki