Wer von euch kann mir das bitte erklären? Ich weiß, dass man 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach Geburt im Mutterschutz ist. Soweit die Theorie. Genauso weiß ich aber auch, dass der ET so gut wie nie auf den eigentlichen Geburtstag des Kindes fällt.
Wie ist das also, wenn sich der ET verlegt? Ich habe z. B. am 26.3. ET, das Kind kommt aber schon am 12.3. oder alternativ erst am 8.4. Wann endet dann die jeweilige Frist? Ändert sich dadurch auch der Anspruch aufs Mutterschaftsgeld und auf den Urlaub?
Danke für eure Aufklärung!