Hm.. eigentlich..
ist dies auch üblich.
Ich habe auch B negativ und der FA hatte mir vorher noch gesagt, dass nach dem Eingriff diese Prophylaxe gespritzt werden muss.
Gut, auch wenn der Eingriff niemals stattgefunden hat..
Es kann genauso (leichtsinnig) bei einer normalen Schwangerschaft, in der man das Kind austrägt, "vergessen"(?) werden.
Die Folgen können dann dieselben sein..
Also nicht unbedingt vom SSA abhängig..
Eigentlich ist es unerlässlich, da vorzubeugen.
Ich weiß nicht, inwiefern eine Anzeige (noch) wirksam wäre..
aber glaube, dass wäre meine erste Instanz gewesen, nach "Verdauung" des ersten "Schocks".
Denn wer weiß, bei was dann dieser Arzt noch alles gepfuscht hat (auch bei anderen Frauen!)