Hab mal was kopiert
vielleicht hilft es dir ja
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Bei Erzieherinnen in Kindergärten ist bezüglich Infektionsgefährdungen folgendes zu beachten:
Röteln bei fehlendem Immunschutz:
Beschäftigungsverbot bis zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche (SSW)
Ringelröteln:
Keine Impfung möglich, ein generelles Beschäftigungsverbot für nichtimmune (seronegative) Schwangere soll ausgesprochen werden.
Zytomegalie:
Keine Impfung möglich, bei fehlendem Immunschutz ist ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr auszusprechen, danach ist unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen (Handschuhe b. Behandlung, Freistellung vom Wickeln, keine Hilfestellung bei Toilettenbenutzung durch die Schwangere, Vermeidung jeden Kontaktes mit Urin und Speichel) eine Beschäftigung erlaubt.
Windpocken, Masern, Mumps:
Beschäftigungsverbot für jede seronegative Schwangere für die gesamte Schwangerschaft.
Hepatitis B:
Beschäftigungsverbot bei fehlendem Immunschutz und Tätigkeit in einer Einrichtung in einem Gebiet mit anzunehmender erhöhter Infektion der Bevölkerung (z.B. Kinder aus Familien ausländischer Herkunft, Kinder aus sozial schwachen Familien, z. B. Kinder von Drogensüchtigen...) oder auch bei bekannten Hepatitis B infizierten Kindern in der Einrichtung.
Keuchhusten, Influenza, Scharlach, Hepatitis A:
befristetes Beschäftigungsverbot beim Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung, bzw. einer Epidemie in der Region.
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