Also...
...erstmal gibt es so gut wie keinen Zusammenhang zwischen Elterngeld und Elternzeit.
Das eine hat im Grunde nichts mit dem anderen zu tun.
Du kannst bei deinem AG Elternzeit ANMELDEN, d. h. es beginnt ja die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor ET, jeder AG handhabt das Verfahren etwas anders. Aber bei mir hat z. B: ein Gespräch kurz vor dem Muttershcutz stattgefunden, wo dann auch diese Anmeldung stattgefunden hat, d. h. ich habe eine Elterzeit von 15 Monaten ab dem Zeitpunkt der GEburt angemeldet.
Nach der Geburt schickt man dann die Geburtsurkunde in Kopie und die rechenen das nach dem Tag aus.
Das Elterngeld beantragt man ja nicht beim AG sondern je nach Bundesland bei den zuständigen Stellen. Dafür brauchts du die letzten 12 Verdienstbescheinigungen, die Geburtsurkunde und evtl. NAchweis über Eikommen, welches du aus einem Arbeitsverhältnis beziehst.
Und wegen der Zeit brauchts du dir keine Gedanken machen, denn in den 8 Wochen nach der Geburt gibt es kein Elterngeld!!!!
Da gibt es Mutterschaftsgeld, das wird bei der Krnakenkasse beantragt. Das kannst du aber bereits 7 wochen vor ET beantragen, dann bekommst du beim aRzt eine Bescheinigung dafür und die füllst du aus und schickst sie der KK.
Grüße
Isa