Wir haben das gemeinsame und sind nicht verheiratet
Ich teile mir auch das Sorgerecht mit dem Vater. Gut, nun haben wir uns aber auch entschieden nächstes Jahr zu heiraten.
Ein für mich gewichtiger Nachteil ist: Mein Freund hätte nicht einmal ohne Vollmacht von mir mit seinem Sohn zum Arzt gekonnt. Er dürfte rein theoretisch nicht einmal alleine entscheiden, ob unser Sohn gegen irgendetwas geimpft wird oder nicht.
Meine Schwägerin hatte es versäumt das gemeinsame Sorgerecht festzulegen. Ihr (mittlerweile)Mann war mit der Kleinen auf dem Spielplatz und sie ist von der Rutsche gefallen. Die Wunde musste genäht werden, aber die Ärzte haben nichts unternommen bis die Einwilligung der Mutter da war. Nicht vorzustellen was passiert wäre, wenn es was schlimmeres gewesen wär.
Ausserdem trägt mein Sohn schon den Nachnamen seines Vaters und so haben wir dann auch gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragt.
Also uns wurde beim Jugendamt erklärt, wenn wir uns trennen und er in eine andere Stadt oder ein anderes Land zieht, muss nicht in jedem Fall das Einverständnis beider vorliegen wenn es zum Beispiel um eine OP geht. Sollte es eine lebensbedrohliche Situation sein, reicht auch wenn einer sein Einverständnis gibt.
Und auch wenn er nicht zu erreichen ist, reicht mein Einverständnis aus.
Also mein Freund hätte das sehr verletzt wenn ich ihm gesagt hätte >>Du ich möchte das alleinige Sorgerecht!<< Es ist schließlich auch sein Sohn.
Ihr könnt beim Jugendamt ja mal anrufen und einen Beratungstermin machen und dann noch einmal drüber reden.
LG Maja und Niklas