page_12135386BV in Zahnarztpraxen
Du kannst keinen umfassenden Infektionsschutz gewährleisten, weil am Stuhl Keime fliegen und immer eine Verletzungsgefahr mit infektiösen Instrumenten besteht. Weiterhin ist das Röntgen streng verboten. Für eine Schwangere bleibt damit tatsächlich nur die Rezeption mit Verwaltungsaufgaben.
Ich bin selbst gelernte ZAH und habe schon in einigen Praxen gearbeitet. Für den Patienten war immer alles save, weil er die Instrumente erst NACH dem Sterilisieren in den Mund gesteckt bekommt und dann auch nur mit seinen eigenen Keimen konfrontiert wird, die ZAH aber eine Vielzahl von Bazillen direkt am Stuhl durch das Aerosol beim Bohren abbekommt und auch Tagesrationen von Instrumenten von zig verschiedenen Patienten säubern und sterilisieren muss. Da reicht ein Stich mit einer spitzen Sonde oder einer Spritze... Ist mir damals hunderte Male passiert, das sticht sich durch die dünne Gummihülle der Handschuhe.
Das Beschäftigungsverbot ist eine Vorsichtsmaßnahme. Schwangere dürfen auch in einer Kita nicht mehr arbeiten, weil das Risiko, sich bei einem Kind mit Masern, Mumps, Röteln und Co. anzustecken einfach zu groß ist. Das hat mit der Sauberkeit der Einrichtung rein gar nichts zu tun. Aber in einer Zahnarztpraxis musst du ja erstmal alles sauber kriegen - was Aufgabe der ZAH ist, die sich hierbei infizieren kann.