Ein Grund, warum das so ist:
"was das alles kostet ... und finden NICHTS HANDFESTES, wie ich damals - das konnte ich kaum glauben. Bestimmt liegt es auch an der Sortierung in Google... "
ist http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_219a.html:
"(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ein Arzt, die also auf ihrer Internetseite angibt "Abtreibung durch Absaugung XXX Euro; Ablauf: ...", macht sich also strafbar.
Es wäre sogar so, dass wenn dein Erfahrungsbericht die Praxen, bei denen du nachgefragt hast, nennen würde, dann wäre sogar dein Erfahrungsbericht problematisch, da du Leistung, Konditionen und Anbieter genannt hättest.
Der Mangel an Informationen ergibt sich also vermutlich zum erheblichen Teil aus dem Werbeverbot.
In Bezug auf deinen Bericht kann ich zum größten Tiel nichts sagen (da ich ein Mann bin), allerdings hast du die Faktenorientierung im vorletzten Absatz aufgegeben:
"Die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung trifft jede Frau (unter Berücksichtigung ihrer ganz persönlichen moralischen und religiösen Überzeugung) allein für sich und der Situation entsprechend."
Ob diese Aussage tatsächlich für jede Frau zutrifft kann man kaum wissen, es handelt sich eher um ein politisches "Mantra". Meinen Eindruck nach wird ein erheblicher Teil der Frauen unter Druck gesetzt (hauptsächlich vom Kindsvater), sodass unklar ist, ob diese Frauen tatsächlich "allein für sich" entscheiden, denn spätestens wenn sie dazu genötigt wird ist es keine Entscheidung "allein für sich".
Und damit ist diese Aussage:
"Weder ich noch eventuelle Kommentatoren haben das Recht, über die persönliche Entscheidung einer Frau zu urteilen oder diese zu bewerten."
auch nicht "faktenorientiert", denn wenn es Fakt wäre, dass einige Frauen genötigt werden, dann hat man völlig unproblematisch das "Recht" (oder vielmehr die "Pflicht") über diese persönliche Entscheidung zu urteilen, nämlich eben mit "Das war wohl Nötigung, gegen den Täter sollte ermittelt werden."