Wann du beantragst
Hallo,
genau diese Frage hatte ich mir auch gestellt, da es mich auch sehr bald betrifft. Also ich hab das folgendermaßen verstanden:
Die Elternzeit beantragst du ja beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen bevor du sie nehmen möchtest. Wenn ich also die Elternzeit maximal ausnutzen möchte, lege ich sie direkt anschliessend an den Mutterschutz. Da der Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt gilt, muss ich also die Elternzeit bis spätestens 1 Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber angemeldet haben. Würde ich die Elternzeit direkt ab Geburt nehmen, würde ich ja auf die 8 Wochen verzichten, weil es sich überschneidet.
Sobald das Würmchen also geboren ist (das tatsächliche Geburtsdatum also bekannt ist), rechne ich 8 Wochen Mutterschutz dazu und weiss somit ab welchem Datum ich Elternzeit nehme. Dieses Datum reiche ich dann zusammen mit der gewünschten Dauer innerhalb der ersten Woche nach der Geburt bei meinem Arbeitgeber ein.
So hab ich das verstanden und an diversen Stellen im Netz und in Broschüren gelesen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Aber wie gesagt, DU legst fest, wann du Elternzeit nimmst.
Es ist allerdings richtig, dass das Mutterschutzgeld beim Elterngeld mit eingerechnet wird.