Bin
Gelernte kellnerin und mitglied in der ngg. Gewerkschaft für Nahrung, Genuss, gaststätten.
Also ab dem 4ten monat glaub, darfst du nicht mehr über 4std am Stück stehen. Heisst dein chef MUSS dir eine Sitz UND liegemöglichkeit bieten. du darfst auch an Feiertagen und vor sechs sowie nach 20:30 nicht mehr arbeiten.
Sollte dein chef das nicht auf die reihe bekommen, Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt und schildere deinen fall. Vll können die was machen. ODER du holst dir bei deinem FA ein bv. Das wäre quasi die letzte Instanz.
Dein chef könnte dich auch freistellen.
Ist prinzipiell das selbe wie bv, nur das dein fa da nix machen muss.
JEDER Deutsche Arbeitgeber muss für JEDE beschäftigte Frau in eine spezielle versicherung einzahlen. Aus dieser bekommt er dann im Falle eines bv oder einer Freistellung den Lohn, den er dir ja in voller Höhe weiter zahlen muss, zurück erstattet.
Du kannst dich auch gerne an die zuständige NGG in deiner region wenden. Vll können die dir helfen.
Alles Gute
Huin 35+4