adria_12774289Nochmals von vorn
1) zur gesetzlichen Lage
Das deutsche Gesetz erlaubt den Schwangerschaftsabbruch auf Antrag der Frau bis zur 12. Woche nach Empfängnis, d.h. bis zur 14. Schwangerschaftswoche (ab dem 1. Tag der letzten Mens). Nun kann niemand feststellen, wann genau die Empfängnis war, das kann gut und gern um 1-2 Tage oder mehr variieren. Es ist also gut möglich, dass die TE noch innerhalb der Frist lag.
Wenn nicht, so ist ein Abbruch auch danach legal möglich:
StGB 218a (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden.
Niemand hier weiss, ob der seelische Zustand der TE unter Berücksichtigung ihrer Lebensverhältnisse nicht schwer beeinträchtigt wurde durch die SS.
2) der medikamentöse Abbruch mit Mifegyne
Mifegyne + Prostaglandin wird vor allem für sehr frühe Abbrüche verwendet (bis 7 bzw. 9 SSW). Danach wird meist mit der Absaugmethode abgebrochen, bis ca.12-14 SSW.
Im 2. Trimester (über 13.-14. SSW) wird zwar in den NL, England und USA meist auch chirurgisch (mit Kurettage) abgebrochen. In Skandinavien, Deutschland und der Schweiz aber selten. Hier wird medikamentös eine Fehlgeburt eingeleitet. Dabei ist heute Mifegyne + zwei Tage später Prostaglandin die Methode der Wahl. Mifegyne ist für diese Indikation ausdrücklich zugelassen (früher wurden Prostaglandin-Infusionen gegeben, war viel schmerzhafter und dauerte länger).
Am 1. Tag werden 1-3 Mifegyne Tabletten geschluckt. Die Frau geht danach nach Hause, denn da passiert meist noch nichts. 2 Tage später geht die Frau in die Klinik und erhält Prostaglandin-Tabletten (meist Cytotec). Standard Dosierung von Cytotec ist 4 Tabletten vaginal und, falls nötig, danach alle 3 Stunden weitere 2 Tabletten oral (schlucken) bis maximal 4 Dosen. Die Ausstossung der Frucht erfolgt in der Regel innert etwa 6-10 Stunden, manchmal dauert es aber auch länger.
Diese Methode führt in 95% der Fälle zum kompletten Abort, eine Kurettage ist meist nicht nötig.
Ich frage mich, was das soll mit dem Kaiserschnitt??? Die TE schreibt hier nichts von einem KS. Hat sie sich in PNs dahin geäussert? Das käme mir sehr eigenartig vor, ausser es gibt ganz triftige medizinische Gründe, weshalb bei ihr keine Kurettage möglich wäre.